WirSindNichtProkon

Update

23. April 2015 Die Lobby-Arbeit des Mietshäuser Syndikats hat sich gelohnt! Heute wurde das Kleinanlegerschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Unsere Anregungen sind darin größtenteils umgesetzt worden. Mehr Informationen folgen, sobald wir uns durch die Paragraphen gewühlt haben.

14. April 2015:  Wir sind gespannt, wie der endgültige Entwurf für das Kleinanleger*innen-Schutzgesetz aussehen wird. Jetzt heißt es: abwarten, Petition teilen und die WirSindNichtProkon-Seite des Mietshäuser Syndikats checken…

15. März 2015: Die Einführung der Ausnahmeregelung für soziale und gemeinwohlorientierte Projekte lässt erkennen, dass die Regierung ein Interesse am Erhalt bürgerschaftlicher Unternehmungen hat und erkennt an, dass Kosten und Verwaltungsaufwand für einen professionell erstellten Verkaufsprospekt in Projekten wie unseren nicht zu leisten sind. Die Ausgestaltung der Ausnahmeregelung geht jedoch an der Realität dieser Projekte vorbei und ist so nicht umsetzbar. Folgende Punkte stellen sich für uns besonders problematisch dar:

  1. Die Orientierung der maximalen Zinshöhe an der Verzinsung von Hypothekenpfandbriefen kommt einer zinslosen Vermögensanlage gleich. Diese Forderung ist praxisfern und wird eine Finanzierung über Nachrangdarlehen für unsere Projekte faktisch unmöglich machen. Da die durchschnittliche Verzinsung der ausgegebenen Vermögensanlagen der meisten größeren Mietshäuser Syndikats Projekte aktuell zwischen 1,5 – 2,5% liegt, fordern wir eine mögliche Verzinsung von derzeit mindestens 2% (z. B. Sollzins Hypothekenpfandbrief + 2%).
  2. Die Obergrenze von einer maximalen Summe aller Vermögensanlagen von 1 Million Euro kann schon heute oftmals nicht eingehalten werden. Wir fordern, dass die Summe aller ausgegebenen Vermögensanlagen für soziale und gemeinwohlorientierte Projekte auf mindestens 5 Millionen Euro anzuheben.
  3. Soziales und gemeinwohlorientiertes Handeln darf an keine Rechtsform gebunden sein. Die geforderte Rechtsform einer GmbH, deren Gesellschafter ausschließlich eingetragene Vereine sind, trifft auf viele solidarisch wirtschaftende Projekte nicht zu. Wir fordern, dass soziales und gemeinwohlorientiertes Handeln nicht an der Rechtsform, sondern an der Ausrichtung der wirtschaftlichen Aktivität einer Körperschaft bemessen werden und §2b rechtformunabhängig formuliert wird.
  4. Die Auflagen für Werbung konterkarieren den regionalen Charakter der solidarischen Ökonomie. Wir fordern, von der Einschränkung der Werbemöglichkeiten (§12) ausgenommen zu werden.

Keineswegs möchten wir uns in unserer Kritik an dem zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf als Gegner*innen des Verbraucherschutzes verstanden wissen. Im Gegenteil, als Wohnprojekte möchten wir festhalten: Mieterschutz ist Verbraucherschutz! Und zwar ein sehr wichtiger, denn Wohnen ist ein Grundrecht. Die Wohnprojekte des Mietshäuser Syndikats, zu dem wir auch gehören, stellen die bestmögliche Mietpreisbremse dar!

Mehr Details zu unseren Forderungen findet ihr hier.

15. Dezember 2014: Wir freuen uns, dass unsere Anregungen und Bedenken zum ersten Referentenentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes von den Ministerien geprüft und bearbeitet wurden. Mit der Einführung des Ausnahmetatbestandes für soziale und gemeinnützige Projekte gem. § 2b VermAnlG E wird das vielfältige bürgerschaftliche Engagement gewürdigt. Dennoch enthält der Gesetzentwurf nach wie vor Auflagen für die Annahme von Nachrangdarlehen durch soziale und gemeinnützige Projekte, die das Fortbestehen vieler Projekte stark gefährden und die Entstehung neuer sozialer und gemeinnütziger Projekte deutlich erschweren. Wir bleiben am Ball!

Hintergrund

LaVidaVerde engagiert sich als Teil des Mietshäuser Syndikats im Aktionsbündnis WirSindNichtProkon. Gemeinsam machen wir uns gegen die derzeitige Form der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Kleinanlegerschutz stark. Die aufsehenerregende Pleite der Windenergie-Firma Prokon AG, die ihren Anlegern Renditen von bis zu 8% versprach, ist Anlass der Initiative. Ihr Ziel ist es, Kleinanleger*innen besser vor unlauteren Anbietern von Vermögensanlagen zu schützen. Während wir dieses Anliegen begrüßen, ist der konkrete Gesetzesentwurf für uns Anlass zur Sorge. Für große, profitorientierte Anbieter von Vermögensanlagen bedeutet das neue Gesetz kaum mehr als ein lästiges Ärgernis. Tatsächlich schwerwiegende Folgen hätte das Gesetz für kleine, solidarische Projekte, wie das unsere.

Das Gesetz würde in seiner derzeitigen Form unter anderem bewirken, dass kleine Hausprojekte wie unseres aufsichtsrechtlich mit großen, professionellen Anbietern von Vermögensanlagen gleich gesetzt werden, die viele Millionen Euros einsammeln. Entsprechend hohe gesetzliche Hürden – und damit verbundene hohe Kosten – würden auf uns zukommen, um Direktkredite annehmen zu dürfen. Auch viele andere Initiativen außerhalb des Mietshäuser Syndikats wie etwa kleine Energiegenossenschaften, Freie Schulen und Dorfläden wären von dem Gesetz betroffen.

Die erhebliche Mehrkosten, die so für unser Hausprojekt entstünden, hätten eine deutliche Mieterhöhung als zwingende Folge. Manche von uns könnten es sich dann nicht mehr leisten, bei uns im Haus zu wohnen. Unser Ziel, mit finanzieller Unterstützung von Freund*innen, Bekannten, Verwandten und Interessierten Wohnraum mit sozial verträglichen Mieten zu schaffen, wäre so akut in Frage gestellt. Dagegen wehren wir uns – und freuen uns über jede Unterstützung, die wir bekommen. Wir stehen zusammen mit den anderen 89 Hausprojekten des Mietshäuser Syndikats bereits in Kontakt mit Politiker*innen verschiedener Parteien, die uns Unterstützung signalisiert haben. Noch ist die Initiative kein Gesetz. Es bleibt also Zeit um der Politik zu vermitteln: Wir sind nicht Prokon!

Was will das Aktionsbündnis WirSindNichtProkon?

Wir möchten erreichen, dass durch breite Information der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger*innen der Entwurf überdacht wird und bestimmte Ausnahmen zugelassen werden. Der richtige Gedanke des Verbraucherschutzes darf nicht dazu führen, dass kleine Unternehmen und solidarische Initiativen nicht mehr lebensfähig sind.

Bei den folgenden Punkten des Gesetzentwurfs, insbesondere der Formulierung des neuen § 2b des VermAnlG E, sehen wir Änderungsbedarf:

  • die Beschränkung des Ausnahmetatbestands auf Kleinstkapitalgesellschaften,
  • die Beschränkung der Rechtsform der Gesellschafter der Kleinstkapitalgesellschaften,
  • die Höhe der Obergrenze der Summe der angebotenen Vermögensanlagen,
  • die Höhe der Obergrenze des Sollzinssatzes und
  • die Einschränkung der Werbung.

Wie engagiert sich LaVidaVerde?

Wir informieren gezielt Politiker*innen und die Presse über die Gesetzesinitiative und darüber, wie wir als soziales Projekt davon betroffen sind.

Wie suchen Journalist*innen, die die Öffentlichkeit über die Gesetzesinitiative und ihre drohenden Folgen aufklären.

Wie kann ich aktiv werden?

• Unterschreib die Online-Petition für sinnvolle Ausnahmeregeln im Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).

• Schreib einen Brief an den Stadtrat, Gemeinderat, Senator*innen, Stadtverordnete in deiner Stadt. Auch sie können sich bei ihren Parteikolleg*innen im Bundestag für uns einsetzen.

• Schreib Briefe und Emails an die Presse, sowohl an deine örtliche Presse, als auch an die Überregionale, doppelt und mehrfach ist hier angesagt.

• Leite die Informationen zu dem geplanten Gesetz an Verbündete und Betroffene weiter, alle die dir einfallen, zum Beispiel Klein- und Großgenossenschaften in deiner Nähe, die ebenfalls mit Nachrangdarlehen arbeiten. Auch Freie Schulen, Waldorfschulen, Energiegenossenschaften, Dorfläden etc. sind Ansprechpartner*innen.

• Briefvorlagen und Textbausteine findest du auf der Seite des Aktionsbündnisses.

Kann mir jemand die Gesetzesinitiative der Regierung genauer erklären?

Hast du 6 Minuten Zeit? Hier ist ein Clip vom quer-Magazin des Bayrischen Rundfunks

Hast du 11 Minuten Zeit? Hier ist ein Beitrag der punkt12-Sendung vom Radio Dreyeckland zum Thema.

Zeit für mehr? Auf der Seite des Aktionsbündnisses sind zahlreiche weitere Medienbeiträge gelistet. Außerdem findet ihr dort Links zum konkreten Gesetzentwurf.

Wie sieht der Zeitplan für den Gesetzentwurf aus?

• 04. September 2014: Deadline für Stellungnahmen ans Finanzministerium
• 08. Oktober 2014: Kabinettsbeschluss
• 28. November 2014: Erste Beratung Bundesrat
• 10. Dezember 2014: Kabinettsbeschluss Stellungnahme zu Stellungnahme des Bundesrates
• 18. Dezember 2014: Erste Lesung Bundestag
• 04. März 2015: Abschließende Beratung Finanzausschuss Bundestag
• 06. März 2015: Zweite/dritte Lesung Bundestag
• 27. März 2015: Zweite Beratung Bundesrat
• … jetzt heißt es abwarten…